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Justitia auf der Anklagebank ?


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Einige Regeln, die wir aus unserem eigenen Umgang mit Juristen lernten:

1. Im Zweifel holen Sie sich besser eine kostengünstige "Zweitmeinung".

2. Schrauben Sie Ihre Erwartungen am besten wieder herunter...es geht nicht um "Gerechtigkeit".

3. Nehmen Sie gleich den richtigen Anwalt. 

4. Juristen sympathisieren   i m m e r    mit anderen Juristen. 

5. Kontrollieren Sie die Rechnungen Ihres Anwalts !

1. Bei Zweifeln besser eine zweite Meinung einholen ...

Wenn Sie Zweifel am weiteren Fortgang Ihres Verfahrens oder an der Taktik Ihres Anwalts haben, ist es häufig sinnvoll, eine "Zweitmeinung" einzuholen. Ihre "persönlichen Zweifel" werden von studierten Juristen nie ganz ernstgenommen, da Sie ja Laie sind. Das ist auch menschlich verständlich, so ist das eben unter Fachleuten. Unter Handwerkern auch nicht anders...

Machbar ist diese "Zweitmeinung" schon für einen Betrag zwischen 40 und 65 Euro, aber eben nur über Online-Rechtsberatung.

Der Vorteil der "Zweitmeinung":

Ihre Zweifel werden entweder bestätigt oder aber ausgeräumt. Die Sache wird für Sie dadurch jedenfalls klarer. Sie bekommen für relativ kleines Geld und ohne Reiseaufwand (und vor allem ohne mehrere Tage Wartezeit) eine fachliche Zweit-Meinung. Auch hochkarätige Spezialisten im jeweiligen Gebiet ("Fachanwalt für...") sind heutzutage schon online verfügbar.

Was Sie als Kunde bei der Online-Rechtsberatung beachten müssen:

a) Versuchen Sie nicht, am Online-Honorar zu sparen. Meist setzen Sie bei der Online-Anfrage selbst das Honorar fest. 40 Euro für eine hoch qualifizierte Antwort, bei der es evtl. um viel Geld geht,  sind da schon "unterirdisch". Für 40 oder 35 Euro werden sich vermutlich nur einige "Wald-und-Wiesen-Anwälte" (sorry ! )  bei Ihnen melden. Setzen Sie aber gleich 60 Euro für die Antwort an, bekommen Sie meist sogar mehrere hochspezialisierte Anwälte zur Auswahl. Anhand bereits beantworteter Fragen im Profil des Anwalts können Sie vorher sehen, wie ausführlich die einzelnen Anwälte antworten. Sie bekommen evtl. so sogar viele "geldwerte" Tipps durch einen hochkarätigen Anwalt. 60 Euro sind dann wirklich nicht viel: Für einen "normalen" Anwalt zahlen Sie ja auch schon ab 150 Euro aufwärts für einen einzigen Gesprächs-Termin und wissen aber nicht, ob Sie das wirklich weiterbringt.

b) Auch der beste Anwalt kann nur auf Grundlage Ihrer eigenen Informationen die Lage einschätzen. Sind Ihre Infos lückenhaft oder ungenau, erschwert dies die Arbeit des Online-Anwalts. Je umfangreicher und sachlicher Ihre Situationsschilderung ist, umso besser kann der Spezialist Ihnen helfen. Meistens haben Sie auch nur 1 Nachfrage-Möglichkeit, wenn Sie mit der Online-Rechtsauskunft nicht einverstanden sind oder mehr wissen wollen.Also: Je genauer die von Ihnen gestellten Fragen sind und je genauer die Schilderung des Falles, umso besser ist auch die Online-Rechtsberatung.

c) Es gibt z.T. auch die Möglichkeit, online direkt bei einem ganz bestimmten Fachanwalt nachzufragen.  Das kommt allerdings auf das jeweilige Online-Portal an: läßt es eine direkte Anfrage Ihrerseits zu oder müssen Sie erst auf Angebote von Anwälten warten, die Sie dann auswählen ?

2. Setzen Sie nicht zuviel voraus...Sie nun wieder mit Ihren hohen moralischen Erwartungen an unseren Rechtsstaat!

Um Gerechtigkeit geht es nicht - Juristen sind zunächst erstmal nur Meister in Formalien und versuchen, diese als Waffe gegen den rechtlichen Gegner einzusetzen.

Und bei den Juristen gilt: Gekocht wird überall nur mit Wasser - Irren und Fehler machen ist nun einmal rein menschlich.

Ein OLG-Urteil z.B. in einem anderen Bundesland oder selbst ein Urteil der obersten Gerichtsbarkeit (BGH, BVerwG, BFH etc.) ist bei Ihrem eigenen Anwalt und Ihren Richtern und Rechtspflegern vor Ort vielleicht noch gar nicht richtig bekannt - oder man hat es schon wieder vergessen im Alltagsbetrieb .

Es gibt nun durchaus mehrere Gründe, warum es den beteiligten Juristen eigentlich auch gar nicht peinlich ist, nicht ganz auf dem Laufenden zu sein ...

Gar-Nicht-Peinlich 1: "Ihr Fall liegt doch noch gaaanz anders...das müssen wir hier erstmal prüfen."
Ein -deutliche Worte sprechendes- OLG oder BGH-Urteil wurde in der Kanzlei evtl. nur diagonal gelesen und einige Ähnlichkeiten dabei leider nicht erkannt.
Und selbst, wenn es bereits eindeutige Parallelen gibt, erzwingt das z.T. immer noch keinen Transfer beim interpretierenden Juristen oder Rechtspfleger. Außerdem: Sie könnten doch einfach mit Ihrem Anwalt in die nächste Instanz gehen, dann ist der Juristen-Alltag auch nicht ganz so langweilig. Wahrscheinlich gewinnen Sie ja dort...(Garantien gibt Ihnen aber kein Anwalt).

Gar-Nicht-Peinlich 2: "Wir haben dieses Urteil natürlich auch in unserer Bibliothek."
Ja und...?:
Warum wurde es dann von den beteiligten Juristen noch nicht herangezogen ??  Warum muss im Zweifel der Mandant seinen Anwalt und das Gericht auf diese Urteile hinweisen? Aus eigener Anschauung, am Beispiel eines BGH-Urteils geschehen.

Gar-Nicht-Peinlich 3: "Da gibt es so etwas wie eine automatische Regel: Bei Pflichtteilsnahme ist meistens gleich die automatische Enterbung des gesamten Stammes mit erledigt."

Ist denn    Sippenhaftung     nicht aus einer anderen Epoche...? 
Wenn ich selbst für mich das Pflichtteil einfordere und gleichzeitig damit "vollautomatisch"   meine volljährigen Kinder als Mitglieder meines Erben-Stammes der 1. Ordnung mit-enterben würde ...  müsste ich mir das dann nicht von diesen Erwachsenen genehmigen lassen (das wäre doch sonst: fahrlässig ausgelöste Mit-Enterbung von einem halben Erbteil  "Geschäftsführung ohne Auftrag" lt. BGB) ??? 
Ein OLG-Urteil aus 2010 hat hier endlich Klarheit gebracht (...das Pflichtteil der Kinder enterbt eben  n i c h t  die Enkel). 
Ebenso ein BGH-Urteil, auch aus 2010 (...die Erbunwürdigkeit eines Kindes als Verbrecher verdrängt nicht sein Kindeskind als Erben).
Selbst als juristische Laien sehen wir hier die klaren Parallelen in der höchstrichterlichen (BGH) und nachgeordneten Rechtssprechung (OLG).

Warum müssen dann aber die Fachleute vor Ort (Anwälte oder Richter an örtlichen Gerichten) dazu erst monatelang überlegen? Warum müssen ausgebildete Juristen hier erst eine anstrengende Transferleistung erbringen, um  vielleicht  eine Parallele zwischen OLG und BGH zu erkennen ?

Pflichtteil ist jedenfalls für uns als juristische Laien das gleiche wie "gestorben" oder "erbunwürdig" oder "ausgeschlagen" o.ä.. 
Für uns als Laien rückt dann einfach nur die normale Erbfolge in der gleichen Linie auf und diese Erben müssen dann aus ihrem Erbteil auch den Pflichtteilsnehmer in ihrem Stamm bezahlen.
Erst wenn in diesem Stamm rein rechtlich niemand mehr vorhanden ist (z.B. "alle verstorben" oder "alle schlagen aus" oder "alle erbunwürdig wegen gemeinschaftlichen Mord an Erblasser"), dann erst erben 2. Linie oder nachfolgende Linien. 
Und erst bei Nicht-Auffinden von Verwandten egal welchen Grades erbt der Staat. Logisch.

Dabei ist die von einigen Juristen vertretene angebliche Ungleichbehandlung innerhalb der Erben-Stämme gar nicht stichhaltig, wie unser davon inspiriertes "Märchen" zeigt:
Die 3 Söhne von König Edelbert sollten ursprünglich das Königreich Schlendrien erben. Eines der Kinder, Geizhard,  ermordet König Edelbert durch permanent gezeigtes sparsames Verhalten und scheidet deshalb als Erbe aus wegen Erbunwürdigkeit. Der Sohn von Geizhard , "Enkel Moritz", erbt nun 1 volles Drittel von Schlendrien. Ein anderer Kind nimmt das Pflichtteil (=1  Sechstel), dessen Sohn "Enkel Max" erbt nun 1 Drittel von Schlendrien, muss allerdings davon seinen Vater auszahlen (1 Drittel - 1 Sechstel = 1 Sechstel). Das dritte Kind von Edelbert "Onkel Larifari" verhält sich unauffällig, erbt also einfach 1 Drittel. 
Macht nach Adam Riese zusammen 3 Drittel = 1 Königreich.

Jede Familienstamm aller 3 leiblichen Abkömmlinge von König Edelbert erhält also insgesamt jeweils 1 Drittel von Schlendrien.

Das Erbe von König Edelbert bleibt so komplett innerhalb der 1. Ordnung. Sicherlich hat König Edelbert auch nicht gewollt, dass Schlendrien an die entfernten Verwandten aus der Provinz "Korinthencaccia" fällt, denen Edelbert schon im Kindesalter die Leviten gelesen hat. 
Als Jurist wird man sich aber nun am Kopf kratzen und denken: "Moment - so einfach darf das Erben doch nicht gemacht werden! Ja - da könnte ja ein jeder kommen, und tun, was ihm beliebt ! ". Diese Gedanken sind auch das persönliche Recht jedes Juristen -  solange es nur seine Privatmeinung bleibt und er nicht mit dieser Auffassung im Amt als Richter den Angehörigen ihre Erbrechte verweigert (oder er nicht als Anwalt seine Mandanten entsprechend falsch berät).  

3. Nehmen Sie lieber gleich den richtigen Anwalt. 

Denken Sie nicht, Sie könnten bei Ihrem Anwalt jeden Fehler reklamieren. Das geht höchstens bei ganz groben Schnitzern. Sie verstehen als Laie eh kaum, was da vor sich geht. Bezahlen müssen Sie grundsätzlich alles, was der Anwalt macht. Auch wenn Sie ihm nachweisen könnten, dass er ein bestimmtes Urteil nicht gelesen hatte und deshalb taktisch dumm dastand oder andere "Fehlerchen" -  Sie müssen   i m m e r   seine Rechnung bezahlen. Sind Sie unzufrieden und wechseln den Anwalt, weil es bei einem anderen Anwalt sehr viel besser klappt, dann müssen Sie leider jetzt die Rechnungen von beiden Anwälten bezahlen (...das kann aber manchmal trotzdem besser sein, als Ihren ersten Anwalt weiterzubeschäftigen).
Es gibt zwar die Rechtsanwaltskammern zur Schlichtung auch von Konflikten zwischen Anwalt und Mandant, aber hierfür lesen Sie bitte weiter bei Regel Nr. 4  (s.u.).
 


 

4. Juristen sympathisieren immer mit anderen Juristen. Das ist so - rein menschlich.

Mitunter denken Sie vielleicht als Mandant, Sie sind heute im falschen Film.

Nämlich in einem Film, wo alle Hauptdarsteller eine juristische Ausbildung haben, ebenso wie der Regisseur. Die Nebenrollen (ja, das sind z.B. Sie, obwohl es hier um Ihr Recht geht und um die hoch ausfallende Rechnung Ihres  Anwalts...) sind besetzt von Menschen, die nur prächtigen Dialogen der Hauptdarsteller lauschen dürfen und dazu bewundernd aufblicken sollen (...verstehen können Sie die Dialoge ja doch nicht, weil Sie kein Jurist sind. Pfuschen Sie bitte der munteren Disput-Runde nicht immer dazwischen mit Ihrem völlig unangebrachten Laien-Verständnis. Sonst verkürzt sich das Verfahren nur unnötig,  Gut Ding will schließlich Weile haben. Eine Erbsache ist frühestens geklärt, wenn alle möglichen Instanzen durchlaufen sind, jeder der beteiligten Juristen mehrere Tsd Euro verdient hat und die Erben deutlich gealtert sind wegen der vorher nicht vorstellbaren Konflikte.

So haben Sie vor Gericht (aber auch bei einer Sitzung mit Ihrem Anwalt) evtl. plötzlich das Gefühl, dass Sie eigentlich besser auf der Anklagebank sitzen sollten - man kann Ihnen so doch nicht glauben, Sie haben auch gegenüber den Juristen ins Fettnäpfchen getreten mit Ihrer ständigen Fragerei. Das hätten Sie lieber bleiben lassen sollen. So wird Ihr Recht zu bekommen natürlich sehr, sehr schwierig. Sehr teuer.

Und: lassen Sie doch einfach mal Ihre Emotionen aus dem Spiel. Das ist hier wirklich nicht gewünscht. Auch wenn Sie wirklich "Opfer" gewesen sein sollten - deshalb muss man sich doch nicht so gehen lassen. Das menschliche Leben mit seinen extremen Auswüchsen -  hier müssen Juristen einen klaren Kopf bewahren. Und Leute, die sich nicht gehen lassen, die verstehen sich nun einmal auf Anhieb.

Und deshalb werden Juristen voneinander magisch angezogen und haben echte Trennungsangst.

"...Besser gleich zur nächsten Instanz..." -  was, Sie wollen im Ernst, dass ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Richter oder eine Rechtspflegerin einleite - wo denken Sie denn hin, Herr Mandant?"

Ihr Anwalt legt lieber Rechtsmittel ein - vielleicht kann er sich dann mit demselben Rechtspfleger nochmals herumstreiten. Oder man klärt das Ganze dann eben in der nächsten Instanz oder eben in der übernächsten. Oder Ihr Anwalt leitet ein ganz anderes Verfahren ein, bei einem anderen Gericht. Weil ihm das eigentlich auch lieber ist. Da lernt er mal wieder neue Leute kennen, mit denen er sich (sportlich) messen kann.

Ob Sie Lust dazu haben, das Ganze zu bezahlen, fragt Ihr Anwalt nicht. Es geht ihm wirklich um rein sportliche Herausforderungen.
 

5. Kontrollieren Sie die Rechnungen Ihres Anwalts !

Also - wer hat denn gesagt, dass ein Anwalt auch Kaufmann sein sollte und deshalb weiß, was er berechnen darf und was nicht? Für die Rechnungsschreibung hat er doch seine Verwaltungsangestellten.  

Beispiel 1: 

350 Euro zuviel berechnet, für eine Leistung, die vom Anwalt gar nicht erbracht wurde. Reklamationen werden abgestraft.

Auf der Rechnung steht: "Vertretung vor Gericht". Ihr Anwalt war aber nur außergerichtlich für Sie tätig, bis Sie dann frustriert das Mandat auf einen anderen Anwalt übertragen haben. Sie lassen die Rechnung durch Ihren neuen Anwalt überprüfen. Fazit: 350 Euro wurden zuviel berechnet. Was folgt: Ihr bisheriger Anwalt korrigiert seine Rechnung, die Handakte gibt er aber nicht weiter an seinen Nachfolger. Die wichtigen Unterlagen des Falles haben Sie selbst doch als Mandant, oder nicht? 

Beispiel 2: 

Sie sind mit meiner Rechnung nicht einverstanden? Ich kann noch ganz anders, wenn Sie nicht spuren ! 

Vereinbart war ein Zeithonorar.

Unser Anwalt arbeitete viele Wochen lang schleppend (oder: gar nicht), der mögliche Prozeßgegner verlor dann die Geduld und setzte seinerseits neue juristischen Schritte in Gang, die wir eigentlich vermeiden wollten. Auch wegen der zusätzlichen Kosten.

Darauf kündigten wir das Mandat - eigentlich wegen Untätigkeit, Auftrag war nur, einen Entwurf für einen Notar auszuarbeiten. 7 Wochen geschah aber kaum etwas.

Der Schluß-Rechnung unseres Anwalts wird eine umfangreiche Tabelle beigelegt, mit vielen Tätigkeiten und einigen Terminen. Mehrere Zeiten sind dort sehr großzügig aufgeführt, aus vielleicht 10 Minuten Arbeit in WORD  wird so gleich 1 Stunde (Tätigkeit: fast unverändertes Einfügen von 2 in WORD-Format gelieferten Mandanten-Absätzen in ein Anwaltsschreiben). Auch die Plausch-Zeiten werden mitberechnet, wo sich Anwalt und Mandant über gesamtgesellschaftliche Phänomene unterhielten statt über den eigentlichen Fall (aus 1,25 Std. werden so 2,5 Std.).  

Insgesamt laufen so mehr als 3.300 Euro auf - für zusammen vielleicht 2 Tage Arbeit.

Nachfragen zu den Inhalten eines angeblich zuletzt vom Anwalt wahrgenommenen Termins bei Gericht ("...1 Std") werden nicht bzw. nur pauschal  beantwortet, obwohl Details ja evtl. noch für den neuen Anwalt wichtig sein könnte.

Deshalb ist unsere Vermutung berechtigt, dass dieser "Termin" evtl. gar nicht stattgefunden hat (oder aber bestenfalls im Rahmen von anderen Terminen "zwischen Tür und Angel" schnell miterledigt wurde, also 5 Minuten). 

Unser bisheriger Anwalt korrigiert nun wutentbrannt seine Rechnung (jede Nachfrage zu Rechnungen ist in seinen Augen Majestätsbeledigung) und wechselt plötzlich von "Zeit-Honorar" auf "Gegenstandswert" (...gar nicht gestattet, wenn vorab anders vereinbart !! ). Da es sich um 2 gemeinsam vertretene Mandanten handelt, wird selbstverständlich (...???) die Rechnung nun doppelt so hoch. Insgesamt mehr als 6.100 Euro. 

Da uns die Sache komisch vorkam, haben wir die Prüfung der Rechnung durch einen Online-Anwalt veranlasst. Dieser klärte, dass bei mehreren Mandaten in gleicher Sache anders zu rechnen ist: 1 Gebühr und für jeden zusätzlich vertretenen Mandanten +0,3 Gebühren  = insg. 1,3 Gebühren (statt 2,0 Gebühren !! ).  Die Prüfungskosten für den Online-Anwalt betrugen nur 60 Euro Kosten, die Ersparnis lag aber bei sehr vielen Hundert Euro.

Wir haben schließlich einen Abschlag auf die erste Rechnungsversion bezahlt (-25% = 2400 Euro) und unserem alten Anwalt kommentarlos die ausführliche Stellungnahme des Online-Anwaltes zu seiner Rechnungsstellung beigelegt. Nach dem Motto: er kann ja klagen, ist ja vom Fach.

Fazit: es kam nie mehr etwas nach. Unser abgewendeter Vermögensschaden lag bei mind. 900 Euro - hätten wir uns durch seine Alternativ-Rechnung ins Bockshorn jagen lassen, sogar bei 3.700 Euro. 

Danach mussten wir uns bloß wieder einen neuen Anwalt suchen - und diesen natürlich auch bezahlen (Einarbeitungszeit usw.).

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